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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/ der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3. Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

4. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag bis 12 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

5. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu den schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.

6. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit die zumutbar ist, Sorge zu tragen.

7. Bei Um bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:

a) bis 22 Tage vor Ankunft: Keine Kosten

b) 21 bis 7 Tage vor Ankunft: 45 % der vereinbarten Leistungen/ Arrangements

c) 6 bis 0 Tage vor Ankunft: 70 % der vereinbarten Leistungen/ Arrangements

d) bei Buchungen nur Übernachtung/ Frühstück 90% des vereinbarten Zimmerpreises

Eine Stornierung Ihrer Zimmerreservierung ist in der Regel bei Einzelreservierungen bis 24 Stunden (bis 08:00 Uhr am Vortag) vorher kostenfrei möglich. Stornierungen sind grundsätzlich nur schriftlich möglich.

Bei Gruppen- und Mehrzimmerbuchungen ist eine Stornierung bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei möglich.

Bei einer kürzeren Stornierungszeit von Einzel- und Gruppenreservierungen behalten wir uns das Recht vor, eine Ausfallentschädigung zu berechnen.

Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat er den errechneten Betrag zu zahlen. Leistungen Dritter, die vom Hotel Stüve im Auftrag des Leistungsnehmers bestellt und nicht in Anspruch genommen wurden, sind bei Abbestellungen nach den AGB des Dritten zu erstatten.

8. Um bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/ Besteller verpflichtet, dem Hotel 3 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerlist zur Verfügung zu stellen.

9. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

10. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die mit dem Besteller/ Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluß durch den Besteller/ Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist.

11. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

12. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt zwischen Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und Bedienung.

13. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Gerichtsstand ist Vechta.

Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:

15. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muß spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke sowie die gesamte Pauschale in Rechnung gestellt.

16. Der Veranstalter/ Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

17. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.

18. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliche Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

19. Anbringungen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars vom Hotel, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/ Besteller ohne Verschuldensnachweis.

20. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

21. Kommunale Abgaben anlässlich der Veranstaltung, wie Vergnügungssteuer, Sperrstundenverlängerung, etc. und GEMA-, GÜFA-Gebühren gehen zu Lasten des Veranstalters.

22. Bezahlung: Ihre Rechnung können Sie Bar, mit EC-, Visa-, Euro- oder American Express Karten begleichen, aber auch vor Reiseantritt auf unser Konto überweisen. Des Weiteren können wir nach Erhalt einer schriftlichen Kostenübernahme die Rechnung auf den entsprechenden Kostenträger erstellen.

-Änderungen vorbehalten-